Ja – aber ganz unkompliziert.
Wenn du Minime in deiner Therapie einsetzt, brauchst du das ausdrückliche Einverständnis deiner Patient:innen. Auch pseudonymisierte Einträge zählen zu personenbezogenen Gesundheitsdaten – und unterliegen damit der DSGVO.
Die gute Nachricht:
Für erwachsene Patient:innen in ambulanter Behandlung reicht in der Regel eine mündliche Einwilligung – wichtig ist nur, dass du sie kurz in deiner Akte dokumentierst.
Was sagt das Gesetz?
„Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen: a) die betroffene Person hat in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten […] ausdrücklich eingewilligt.“
– Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO [Absatz 1 regelt grundsätzlich ein Verbot der Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten – wie Gesundheitsdaten.]
📚 Zur DSGVO im Originaltext (Art. 9)
Du brauchst also eine ausdrückliche Zustimmung – mündlich, schriftlich oder digital.
Für Minime genügt in den meisten Fällen eine mündliche Einwilligung plus kurzer Notiz.
„Patient:in wurde über die Nutzung der Minime App informiert und hat der Verwendung zur therapeutischen Selbstbeobachtung ausdrücklich zugestimmt.“
👉 Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du gerne unsere vorbereiteten Vorlagen nutzen:
🔹 Einwilligungserklärung für volljährige Patient:innen (PDF)
Minime ist ein Tool für digitale Selbstbeobachtung – kein Medizinprodukt.
Deshalb setzen wir auf Transparenz, Freiwilligkeit und eine klare Absprache zwischen dir und deinen Patient:innen.
Wir unterstützen dich gern:
📩 info@minime.health